Die Polizei klärt auf
Lena Taute vom Polizeipräsidium Künzelsau informierte die Schülerinnen und Schüler der achten, neunten und zehnten Jahrgangsstufe über die Rechtsgrundlage und die Risiken beim Konsum von Tabak, Alkohol und Cannabis.
Der 45-minütige Vortrag begann mit einigen wichtigen Informationen über das Jugendschutzgesetz. Die Fragen, wo und wann sich Jugendliche aufhalten dürfen, wurden beantwortet. Anschließend standen die Themen Alkohol- und Tabakkonsum im Mittelpunkt. Den Jugendlichen wurde dabei erneut erklärt, dass Vapes und E-Zigaretten nicht nur erst ab 18 erlaubt sind, sondern auch zu Abhängigkeit und einem Suchtverhalten führen können. Am Ende stellte Frau Taute klar, welche rechtlichen Grundlagen es beim Konsum von Cannabis gibt.
Die Schülerinnen und Schüler hörten während des Vortrags interessiert zu und bekamen wichtige Informationen über den Konsum von Tabak, Alkohol und Cannabis.
